AGB
§ 1 Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
-
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle
derzeitigen und zukünftigen Lieferungen und Leistungen an unsere Kunden,
auch wenn sie nicht jedes Mal neu vereinbart werden.
-
Entgegenstehende Einkaufs- oder sonstige Bedingungen des Kunden
erkennt Paletti Profilsysteme nicht an. Gegenbestätigungen des Kunden
unter Hinweis auf seine Geschäfts- und Einkaufsbedingungen wird hiermit
widersprochen.
§ 2 Angebot
- Angebote von Paletti Profilsysteme ohne Bindungsfrist sind unverbindlich und freibleibend.
- Paletti Profilsysteme behält sich technische und gestalterische
Abweichungen von Beschreibungen und Angaben in Katalogen, Prospekten und
schriftlichen Unterlagen sowie Konstruktions-, Modell- und
Materialveränderungen im Zuge des technischen Fortschritts oder bei
Veränderung der Marktsituation vor. Aus Änderungen oder Abweichungen
kann der Kunde keine Rechte gegen Paletti Profilsysteme herleiten.
- An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen (im
Folgenden: Unterlagen) behält sich Paletti Profilsysteme seine
eigentums- und urheberrechtlichen Verwertungsrechte uneingeschränkt vor.
Die Unterlagen dürfen nur nach vorheriger Zustimmung von Paletti
Profilsysteme Dritten zugänglich gemacht werden und sind, wenn der
Auftrag nicht erteilt wird, auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben.
§ 3 Zahlungsbedingungen
- Alle Preise gelten ab dem Geschäftssitz von Paletti Profilsysteme.
- Allen angegebenen Preisen wird die jeweils gültige Mehrwertsteuer hinzugerechnet.
- Auch entgegen anderer Bestimmungen des Kunden kann Paletti
Profilsysteme dessen Zahlungen zunächst auf dessen älteste Schuld
anrechnen. Wenn bereits Kosten oder Zinsen entstanden sind, kann Paletti
Profilsysteme gemäß § 367 Abs. 1 BGB die Zahlungen zunächst auf die
Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung
anrechnen.
- Gegen eine Forderung von Paletti Profilsysteme kann der Kunde nur
mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen
aufrechnen. Aus anderen Vertragsverhältnissen mit Paletti Profilsysteme
kann der Kunde in diesem Vertragsverhältnis keine Zurückbehaltungsrechte
geltend machen.
- Die Annahme von Schecks oder Wechseln erfolgt nur zahlungshalber.
Diskont- oder Wechselspesen sind von dem Kunden zu tragen und sofort
fällig.
- Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist
die Forderung innerhalb von 14 Tagen netto nach Rechnungsdatum ohne
jeden Abzug zu begleichen; insbesondere der Abzug von Skonto oder
Zahlungsverkehrskosten bedürfen besonderer schriftlicher Vereinbarung.
- Bei Komplettanlagen ist ein Drittel des Kaufpreises bei
Auftragserteilung, ein Drittel bei Lieferung und die restliche Zahlung
bei Abnahme bzw. spätestens einen Monat nach Lieferung zu leisten.
- Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, ist Paletti Profilsysteme
berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem
jeweiligen Basiszinssatz zu fordern. Falls Paletti Profilsysteme in der
Lage ist, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, ist Paletti
Profilsysteme berechtigt, auch diesen geltend zu machen.
- Soweit Paletti Profilsysteme nach der Verpackungsverordnung
verpflichtet ist, die zum Transport verwendete Verpackung
zurückzunehmen, trägt der Kunde die Kosten für den Rücktransport der
verwendeten Verpackung und die angegebenen Kosten ihrer Verwertung oder -
soweit dies möglich und zweckmäßig ist - die Kosten, die zusätzlich für
eine erneute Verwendung der Verpackung anfallen. Paletti Profilsysteme
behält sich dementsprechende Preisanpassungen vor.
- Montagekosten, Reparaturkosten, Kosten für Produktinformationen
und Seminargebühren sind sofort netto zahlbar. Hat Paletti Profilsysteme
die Aufstellung, Montage oder Servicearbeiten übernommen und ist nicht
etwas anderes vereinbart, so trägt der Kunde neben der vereinbarten
Vergütung alle erforderlichen Nebenkosten wie Reisekosten, Kosten für
den Transport des Handwerkszeugs und des persönlichen Gepäcks sowie
Auslösungen.
§ 4 Zahlungsverzug
- Wenn der Kunde mit Zahlungen in Verzug kommt, ist Paletti
Profilsysteme unbeschadet sonstiger Rechte berechtigt, gelieferte Waren
und erbrachte Leistungen zurückzunehmen und anderweitig darüber zu
verfügen.
- Gerät der Kunde in Zahlungsverzug oder liegen konkrete
Anhaltspunkte für eine bevorstehende Zahlungsunfähigkeit des Kunden vor,
so ist Paletti Profilsysteme berechtigt, die Weiterarbeit an allen
Aufträgen des Kunden einzustellen. Paletti Profilsysteme kann die
sofortige Vorauszahlung aller Forderungen einschließlich Wechsel und
gestundeter Beträge verlangen oder entsprechende Sicherheiten fordern.
§ 5 Lieferzeit
- Die genannten Lieferfristen und -termine sind für Paletti
Profilsysteme unverbindlich, es sei denn, dass Paletti Profilsysteme
eine schriftliche Zusage gegeben hat; dann gelten sie vorbehaltlich
richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Eine Gewährleistung für
rechtzeitige Beförderung übernimmt Paletti Profilsysteme nicht.
- Lieferfristen beginnen mit der Absendung der Auftragsbestätigung,
jedoch nicht vor völliger Klarstellung aller Einzelheiten des Auftrages
und der Beibringung der vom Kunden zu beschaffenden Unterlagen,
Genehmigungen und Freigaben, sowie vor Eingang einer vereinbarten
Anzahlung bzw. Eröffnung eines Akkreditives.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
- Leistungen und Waren aus diesem Vertrag bleiben bis zur Erfüllung
aller, auch künftiger Forderungen aus diesem Vertrag und aus der
gesamten Geschäftsbeziehung mit dem Kunden im Eigentum von Paletti
Profilsysteme. Dieser Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf
Software, die auf Datenträgern übergeben oder online übermittelt wurde
und gilt ebenso für alle Begleitmaterialien. Wurden nur Nutzungsrechte
an Software eingeräumt, gilt die bevorstehende Regelung für die
übergebenen Datenträger entsprechend. Paletti Profilsysteme bleibt
Inhaberin des Urheberrechts sowie aller anderen gewerblichen
Schutzrechte. Das Recht, Vervielfältigungen anzufertigen, ist nur zum
Zwecke der Datensicherung gegeben. Copyrightvermerke dürfen nicht
entfernt werden. Die Weitergabe an Dritte bedarf der Zustimmung von
Paletti Profilsysteme.
- Der Kunde kann die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware im
ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr verändern, verarbeiten oder in
sonstiger Weise an seinen Anforderungen anpassen. Dieses Recht gilt
allerdings nur, wenn der Kunde sich nicht im Verzug befindet und die
Lizenzbedingungen von Paletti Profilsysteme nicht entgegenstehen. Die
unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware kann nicht verpfändet oder
sicherungsübereignet werden. Die aus dem Weiterverkauf oder einem
sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der
unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware entstehenden Forderungen tritt
der Kunde bereits jetzt zur Sicherung in vollem Umfang an Paletti
Profilsysteme ab. Auf Verlangen von Paletti Profilsysteme ist der Kunde
verpflichtet, die Abtretung Dritter zwecks Zahlung bekannt zu geben und
die zur Geltendmachung der Rechte von Paletti Profilsysteme notwendigen
Auskünfte zu erteilen und Unterlagen auszuhändigen.
- Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware
mit anderen Waren durch den Kunden steht Paletti Profilsysteme das
Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der
Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen verwendeten Waren. Erlischt
das Eigentum von Paletti Profilsysteme durch Verbindung oder
Vermischung, so überträgt der Kunde Paletti Profilsysteme bereits jetzt
die ihm zustehenden Eigentumsrechte an dem neuen Bestand oder der Sache
im Umfang des Rechnungswertes der Vorbehaltsware und verwahrt sie
unentgeltlich für Paletti Profilsysteme. Die hiernach entstehenden
Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware im Sinne von § 5 Ziffer 1.
- Der Kunde weist auf das Eigentum von Paletti Profilsysteme hin,
wenn Dritte auf die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware, insbesondere
durch Pfändung, zugreifen. Paletti Profilsysteme wird dann unverzüglich
benachrichtigt. Gerichtliche, außergerichtlich oder sonstige Kosten,
die durch einen solchen Zugriffen entstehen werden vom Kunden getragen.
Für mögliche Schäden haftet der Kunde in vollem Umfang.
- Verhält sich der Kunde vertragswidrig oder gerät mit seinen
Zahlungen in Verzug, so kann Paletti Profilsysteme unter
Eigentumsvorbehalt stehende Ware auf Kosten des Kunden zurücknehmen oder
ggf. die Abtretung des Herausgabeanspruchs des Kunden gegenüber dem
Dritten verlangen. Die Zurücknahme sowie die Pfändung der unter
Eigentumsvorbehalt stehenden Ware durch Paletti Profilsysteme bedeutet,
vorbehaltlich der Geltung zwingender anderweitiger gesetzlicher
Bestimmungen, keinen Rücktritt vom Vertrag.
- Wird die gelieferte Ware durch den Kunden verarbeitet oder
umgebildet, so erfolgt dies für Paletti Profilsysteme als Hersteller.
Jedoch entsteht hierdurch keine Verpflichtung für Paletti Profilsysteme,
wenn das Eigentum oder Miteigentum des Kunden an der einheitlichen
Sache anteilig (Rechnungswert) auf Paletti Profilsysteme übergeht. Der
Kunde verwahrt das Eigentum bzw. Miteigentum von Paletti Profilsysteme
für diese unentgeltlich.
- Wird die Vorbehaltsware in ein Grundstück bzw. Gebäude eingebaut,
so tritt der Kunde schon jetzt den ihm gegen den Dritten erwachsenden
Vergütungsanspruch in Höhe des Rechnungswertes der Ware einschließlich
des Rechts auf Einräumung einer Sicherungshypothek an Paletti
Profilsysteme ab. Darüber hinaus verpflichtet er sich, eine bereits
bestellte Sicherungshypothek auf Paletti Profilsysteme zu übertragen.
Des Weiteren tritt der Kunde schon jetzt seine Werklohnforderung in Höhe
des Rechnungswertes der von Paletti Profilsysteme gelieferten Ware ab.
Paletti Profilsysteme nimmt die Abtretung hiermit schon jetzt an.
- Übersteigt der Wert der für Paletti Profilsysteme bestehenden
Sicherheiten die Forderungen nicht nur vorübergehend um insgesamt mehr
als 20%, gibt Paletti Profilsysteme auf Verlangen Sicherheiten in
entsprechender Höhe nach eigener Wahl zurück.
- Hard- und Software, die für Test- und Vorführzwecke geliefert
wurde, bleibt im Eigentum von Paletti Profilsysteme. Sie darf vom Kunden
nur im Rahmen der besonderen Vereinbarung mit Paletti Profilsysteme
genutzt werden. Diese Vereinbarung darf zeitlich begrenzt sein. Nach
Ablauf des zeitlich begrenzten Nutzungsrechtes sind alte Teile der Hard-
und Software auf Kosten des Kunden unaufgefordert an Paletti
Profilsysteme zurückzugeben.
§ 7 Lieferungen
- Mit Übergabe der Ware, einschließlich der Begleitmaterialien an
den Kunden bzw. der Erbringung der Leistung, ist die Lieferung und der
Gefahrübergang erfolgt. Bei der Versendung geht die Ware auf den Kunden
über, wenn die Sendung an den Transportunternehmer übergeben wurde.
Verzögert sich der Versand ohne Verschulden von Paletti Profilsysteme
oder wird dieser unmöglich, so geht die Gefahr mit der Absendung der
Mitteilung der Versandbereitschaft an den Kunden auf diesen über. Nur
auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Kunden wird eine
Versicherung der Warensendung durch Paletti Profilsysteme gegen
Diebstahl, Bruch, Transport-, Feuer- und Wasserschäden sowie sonstige
versicherbare Risiken abgeschlossen.
- Termine und Fristen, die von Paletti Profilsysteme genannt werden,
sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart
wurde. Die Liefertermine gelten nur insoweit, wie Paletti Profilsysteme
selber richtig und rechtzeitig beliefert wird. Die Termine und Fristen
beginnen mit dem Tage der Auftragsbestätigung durch Paletti
Profilsysteme und verlängern sich vorbehaltlich aller Rechte von Paletti
Profilsysteme um die Zeit, in der der Kunde im Zahlungsverzug ist. Im
Rahmen des Vertragsverhältnisses sind Teillieferungen zulässig, wenn die
Entgegennahme für den Kunden nicht mit unverhältnismäßigen Aufwendungen
verbunden ist.
- Auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen sind
Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund
von Ereignissen, die Paletti Profilsysteme die Lieferung wesentlich
erscheren oder unmöglich machen, von Paletti Profilsysteme nicht zu
vertreten. Dazu gehören u.a. Arbeitskämpfe, Betriebsstörungen,
behördliche Anordnung, Materialbeschaffungsschwierigkeiten, selbst wenn
sie bei Lieferanten oder Unterlieferanten von Paletti Profilsysteme
auftreten. Paletti Profilsysteme ist dann berechtigt, die Leistung bzw.
Lieferung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen
Anlauffrist hinauszuschieben. Außerdem kann Paletti Profilsysteme wegen
des noch nicht erfüllten Teils der Leistung ganz oder teilweise vom
Vertrag zurücktreten. Bei Lieferungen mit Aufstellung oder Montage
erfolgt der Gefahrübergang am Tag der Übernahme / Abnahme.
- Wird die Verladung oder Beförderung der Ware aus einem Grunde, den
Paletti Profilsysteme nicht zu vertreten hat, verzögert, so ist Paletti
Profilsysteme oder die Beauftragten berechtigt, jedoch nicht
verpflichtet, auf Kosten und Gefahr des Kunden und unter Ausschluss der
Haftung die Ware nach billigem Ermessen - notfalls im Freien -
einzulagern, alle zur Erhaltung der Ware für geeignet erachteten
Maßnahmen zu treffen und die Ware als geliefert in Rechnung zu stellen.
Bei Abnahmeverzug ist Paletti Profilsysteme berechtigt, die üblichen
Lagergebühren zu berechnen.
- Erst wenn der Kunde schriftlich mit Setzung einer Nachfrist von
vier Wochen zur Leistung aufgefordert hat, gerät Paletti Profilsysteme
in Verzug. Im Falle des Verzuges kann der Kunde einen Anspruch auf
Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5% des Auftragswertes für jede
vollendete Woche des Verzuges geltend machen. Insgesamt darf die
Verzugsentschädigung jedoch höchstens bis zu 5% des Auftragswertes
betragen. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche,
sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht auf Vorsatz oder
grober Fahrlässigkeit von Paletti Profilsysteme.
- Durch nachträgliche Änderungs- oder Ergänzungswünsche des Kunden verlängert sich die Lieferzeit angemessen.
§ 8 Gewährleistung
- Entscheidend für den vertragsgemäßen Zustand der Ware ist der
Zeitpunkt des Verlassens des Geschäftssitzes von Paletti Profilsysteme.
Der Liefergegenstand ist sofort nach Empfang zu untersuchen. Mängelrügen
sind unverzüglich zu erheben und müssen Paletti Profilsysteme
spätestens binnen zwei Wochen nach dem Empfang schriftlich zugegangen
sein. Das gilt besonders für Mängel in der äußeren Beschaffenheit und im
Bezug auf die Vollständigkeit der Lieferung. Transportschäden hat der
Empfänger außerdem sofort beim Empfang der Ware dem Frachtführer
gegenüber zu beanstanden und sie sich unter gleichzeitiger Anmeldung von
Schadenersatzansprüchen auf dem Frachtbrief bescheinigen zu lassen.
Wird versäumt, die Bescheinigung zu beschaffen, werden Ersatzansprüche
nicht anerkannt.
- Sachmängelansprüche verjähren in zwölf Monaten vom Tag des
Gefahrübergangs an gerechnet. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz
zwingend längere Fristen vorschreibt sowie in den Fällen der Verletzung
des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und bei einer vorsätzlichen
oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch Paletti Profilsysteme
sowie bei arglistigem Verschweigen eines Mangels.
- All diejenigen Teile oder Leistungen sind nach Wahl von Paletti
Profilsysteme zunächst unentgeltlich nachzubessern, neu zu liefern oder
neu zu erbringen, die innerhalb der Verjährungsfrist einen Sachmangel
aufweisen, sofern dessen Ursache bereits im Zeitpunkt des
Gefahrübergangs vorlag. Bei Mängeln von Software gilt auch die Anweisung
zur Umgehung der Auswirkungen des Mangels als ausreichende
Nacherfüllung.
- Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung
von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher
Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder bei
Schäden, die nach dem Gefahrübergang durch fehlerhafte oder nachlässige
Behandlung, Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafte
Bauarbeiten, Überspannung, Blitzschlag, äußere Einflüsse sowie durch
unsachgemäß vorgenommene Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten und
nicht ordnungsgemäß vorgenommene Wartung gemäß der Betriebsanleitung
entstanden sind sowie bei nicht reproduzierbaren Softwarefehlern.
- Die Angaben zum Liefergegenstand und zum Verwendungszweck, z.B.
über Maße, Gewichte, Härte, Gebrauchswerte, Temperaturen etc. stellen
lediglich Beschreibungen bzw. Kenngrößen dar und keine zugesicherten
Eigenschaften. Sie sind unverbindliche Richtwerte und gelten nur
insoweit als zugesichert, als sie dem Kunden für den speziellen
Einsatzzweck erprobt und hierfür freigegebenen Bemusterungen
entsprechen.
- Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Insbesondere haftet
Paletti Profilsysteme nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand
selbst entstanden sind, für entgangenen Gewinn oder sonstige
Vermögensschäden des Vertragspartners. Im Falle der Nachbesserung
übernimmt Paletti Profilsysteme die Arbeitskosten. Alle sonstigen Kosten
der Nachbesserung sowie die mit einer Lieferung verbundenen Nebenkosten
sowie insbesondere die Transportkosten für etwaige Ersatzteile, trägt
der Kunde, soweit diese sonstigen Kosten zum Wert nicht außer Verhältnis
stehen. Ergibt die Überprüfung einer Mängelanzeige, dass ein
Gewährleistungsfall nicht vorliegt, ist Paletti Profilsysteme
berechtigt, alle Aufwendungen ersetzt zu verlangen. Kosten der
Überprüfung und Reparatur gehen zu Lasten des Kunden.
- Die Gewährleistungsverpflichtung setzt weiter voraus, dass der
Kunde in schriftlicher Form einen etwaig hervorgetretenen Mangel
hinreichend konkret benennt und Paletti Profilsysteme eine angemessene
Frist zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung setzt. Es ist Paletti
Profilsysteme Gelegenheit zu geben, sich von dem gerügten Mangel an Ort
und Stelle selbst oder durch einen Vertreter zu überzeugen. Zur Vornahme
aller nach billigem Ermessen notwendig erscheinenden Ausbesserungen und
Ersatzlieferungen hat der Kunde Paletti Profilsysteme nach
Verständigung die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, und auch
auf Wunsch Hilfskräfte zur Verfügung zu stellen.
- Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit,
von der Paletti Profilsysteme sofort zu verständigen ist, oder wenn
Paletti Profilsysteme mit der Beseitigung des Mangels in Verzug ist, hat
der Kunde das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu
lassen, und einen Anspruch auf angemessenen Ersatz seiner Kosten.
- Soweit vorstehend nichts anderes vorgesehen, sind Ansprüche,
insbesondere wegen eines von Paletti Profilsysteme verursachten
Produktfehlers aus unerlaubter Handlung, positiver Vertragsverletzung
und Verschulden bei Vertragsschluss, sowie bei Unmöglichkeit und
Unvermögen ausgeschlossen, wenn Paletti Profilsysteme nicht Vorsatz oder
grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Ansprüche der Berechtigten nach
dem Produkthaftungsgesetz bleiben hiervon unberührt.
- Bei Fremdfabrikaten sind Ansprüche ausdrücklich ausgeschlossen,
insbesondere wegen eines Produktfehlers, den der Hersteller zu vertreten
hat. Paletti Profilsysteme tritt insoweit tritt insoweit alle
Ansprüche, die Sie gegen den jeweiligen Hersteller und / oder
Vorlieferanten haben, an den Kunden ab.
- Nach dem Stand der Technik lassen sich Fehler in EDV-Programmen
nicht völlig ausschließen. Die gelieferte Hard- und Software ist frei
von wesentlichen herstellungs- und sonstigen gebrauchsbeeinträchtigenden
Mängeln.
- Der Kunde hat die Pflicht, die gelieferte Hard- und Software auf
offensichtliche Mängel zu untersuchen. Offensichtliche Mängel und
erhebliche leicht sichtbare Beschädigungen sind innerhalb von einer
Woche ab Lieferung schriftlich mitzuteilen und als Mängel zu rügen. Die
kaufmännischen Rüge- und Untersuchungspflichten des Kunden werden
hierdurch nicht beschränkt.
§ 9 Haftung
Ist Paletti Profilsysteme aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen nach
Maßgabe dieser Bedingungen zum Schadenersatz verpflichtet, so ist die
Haftung für den Fall, dass der Schaden leicht fahrlässig verursacht
wurde wie folgt beschränkt: Eine Haftung von Paletti Profilsysteme ist
nur im Falle der Verletzung wesentlicher vertraglicher Pflichten gegeben
und auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden
begrenzt. Vorstehende Begrenzung entfällt bei Schäden an Leben, Körper
oder Gesundheit. Ist der Schaden durch eine vom Vertragspartner
abgeschlossene Versicherung gedeckt, haftet Paletti Profilsysteme nur
für die mit der Schadenregulierung beim Vertragspartner eingetretenen
Nachteile wie höhere Versicherungsprämie oder Zinsnachteile. Für leicht
fahrlässig durch einen Mangel des Vertragsgegenstandes verursachten
Schaden ist die Haftung ausgeschlossen. Unberührt bleibt die Haftung
unabhängig ob ein Verschulden vorliegt im Falle des arglistigen
Verschweigens eines Mangels, der Übernahme einer Garantie oder nach
Produkthaftungsgesetz. Folgen eines Lieferverzuges sind in § 7 Ziff. 5
dieser Bedingungen abschließend geregelt.
§ 10 Abtretung von Rechten
- Nur mit vorheriger Zustimmung von Paletti Profilsysteme kann der Kunde Rechte aus dem Vertrag an Dritte abtreten.
- Paletti Profilsysteme ist berechtigt, die aus dem Vertrag
obliegenden Verpflichtungen zustehenden Rechte auf Dritte zu übertragen.
Paletti Profilsysteme kann sämtliche Pflichten durch Dritte im Rahmen
des Auftragsverhältnisses erfüllen lassen. Der Kunde nimmt dann die
erbrachte Leistung als Leistung von Paletti Profilsysteme an.
- Ein Wechsel des Vertragspartners seitens Paletti Profilsysteme ist
zulässig. Wurden die Pflichten durch einen Dritten übernommen, hat der
Kunde ein außerordentliches Kündigungsrecht. Dieses Kündigungsrecht ist
allerdings innerhalb von vier Wochen nach Bekanntwerden des Wechsels des
Vertragspartners auszuüben. Nach Ablauf dieser Frist besteht das
Vertragsverhältnis mit dem Dritten fort.
§ 11 Sonstige Bedingungen
- Gerichtsstand bei allen Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit
dem Vertragsverhältnis ist Minden. Paletti Profilsysteme ist auch
berechtigt, am Sitz des Kunden zu Klagen.
- Auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen bleibt
der Vertag in seinen übrigen Teilen verbindlich, es sei denn, das
Festhalten am Vertrag würde für eine Partei eine unzumutbare Härte
darstellen.
- Paletti Profilsysteme speichert die Daten der Kunden im Rahmen der
gegenseitigen Geschäftsbeziehungen gemäß Bundesdatenschutzgesetz.
§ 12 Allgemeine Vertragsbestimmungen
Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Nachträgliche Ergänzungen
oder Änderungen der geschlossenen Vereinbarungen bedürfen der
Schriftform. Ein mündlicher Verzicht auf die Schriftform ist
ausgeschlossen.